Ausbildungsinhalte
Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:
- wie man den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestaltet
- wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt
- wie bürowirtschaftliche Abläufe aussehen
- wie man Texte in die Textverarbeitung eingibt, abruft und bearbeitet
- wie man mit der Tabellenkalkulation arbeitet
- wie man Informations- und Kommunikationssysteme sicher nutzt
- wie kaufmännisches Rechnen durchgeführt wird
- wie man im bereichsbezogenen Rechnungswesen Belege erstellt, prüft und bearbeitet
- wie die bereichsbezogene Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens aussieht
- wie man Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführt
- wie man im Büro kommuniziert und Bürokoordination durchführt
- wie man bereichsbezogene Organisationsaufgaben durchführt
- wie der Materialbestand erfasst und kontrolliert wird
- wie man Fachauskünfte erteilt
Hinweis:
Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung werden aus den Inhalten entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Rechtsgrundlagen: § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m Handwerksordnung).
Darüber hinaus wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:
- wie Ausbildungs- und Arbeitsverträge gestaltet sind
- welche Rechte und Pflichten man hat, wenn man in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht
- wie der Ausbildungsbetrieb aufgebaut ist und welche Aufgaben er hat
- welche Maßnahmen für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung es gibt
- wie die Arbeitsabläufe und Informationswege des Ausbildungsbetriebes aussehen
Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, z.B. über:
- Schriftverkehr
- Informationsverarbeitung
- bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse
Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden im Unterricht mit Fächern wie Fachbezogenes Rechnen, Fachkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde.
Grundlage:
Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO