Es sind noch Schulplätze für das Schuljahr 2023/24 frei.

In einzelnen Profilen haben wir noch freie Plätze. Du kannst dich weiterhin gerne bei uns melden, falls du Interesse an einem Schulplatz hast.

 

Bewerbung

Du machst den Mittleren Bildungsabschluss oder wirst an einem Gymnasium oder einer Gemeinschaftsschule in die Oberstufe versetzt?

Dann ist unser Berufliches Gymnasium Dein Weg zum Abitur PLUS Wirtschaft.

Übrigens auch, wenn Du nach dem Mittleren Schulabschluss oder der Versetzung in die Oberstufe z. B. ein Auslandsjahr gemacht hast.

 

Aufnahmebedingungen

Zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums sind Schülerinnen und Schüler berechtigt:

  1. die einen Mittleren Schulabschluss durch eine Prüfung erworben haben und
    • in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium) und
    • deren Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens einen Durchschnitt von 3,0 aufweisen.
    • Ausnahmeregelung: Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule kann auf Antrag der Eltern oder des volljährigen Schülers/der volljährigen Schülerin den Besuch der gymnasialen Oberstufe befürworten, wenn der Notendurchschnitt über alle Fächer mindestens 3,0 beträgt.

oder

  1. die an einer Gemeinschaftsschule oder einem Gymnasium in die Oberstufe versetzt worden sind (es gelten die regulären Versetzungsbedingungen, kein spezieller Notendurchschnitt, Wechsel nach Kl. 9 (G8), Kl. 10 (G9) oder der Einführungsphase).

oder

  1. die den Mittleren Schulabschluss durch eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben und deren Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind (eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in einem der Fächer sind ein Ausschlusskriterium).

RBZ Wirtschaft Altbau

 

Aufnahmeantrag


Ihren Aufnahmeantrag richten Sie bitte in diesem Jahr bis zum
28. Februar 2023 an das RBZ-Büro, Westring 100, 24114 Kiel.

Bitte fügen Sie dem Aufnahmeantrag folgende Unterlagen bei:

  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Mittleren Schulabschlusses oder der Versetzung in die Oberstufe, soweit bereits erworben
  • falls diese erst im Sommer erworben werden: beglaubigte Kopie des vorausgehenden aktuellen Halbjahreszeugnisses
  • ggf. andere Nachweise, z. B. über eine Berufsausbildung (in beglaubigter Abschrift oder beglaubigter Kopie),
  • Nachweis über Deutschkenntnisse bei ausländischen Schulabschlüssen und Gleichwertigkeitsbescheinigungen
  • Fotokopie des Personalausweises
  • tabellarischer Lebenslauf
Grundsätzlich gilt: Aufnahmeanträge richten Sie bitte bis spätestens 28. Februar des jeweiligen Jahres an das angegebene RBZ-Büro.

Die genauen Termine für die Informationsabende stehen auf der Seite Informationsabende. Der Informationsabend findet im Neubau, in der Mensa, am Westring 444 statt.

Wir versenden die Antwortschreiben Mitte März. Wer im Frühjahr die Aufnahmebedingungen erfüllt und einen Schulplatz bekommt, erhält dann eine endgültige Zusage. Im Anschluss muss der Schulplatz innerhalb einer Frist angenommen werrden.
Wenn zum Beispiel für die Aufnahme nur ein Halbjahreszeugnis ohne die erforderliche Bemerkung (Abschluss/Versetzung) zur Verfügung steht, versenden wir eine vorläufige Zusage. Auch hier muss der Schulplatz innerhalb einer Frist angenommen werden. Die endgültige Zusage erfolgt nach Vorlage des erforderlichen Abschluss-/Versetzungszeugnisses im Sommer. 

 

Kontakt:

Abteilungsleiter Berufliches Gymnasium

Norbert Adrian

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0431 1698-500


Geschäftszimmer: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0431 1698-500
FAX: 0431 1698-544

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen