Corona-Reaktionsplan
Corona - Reaktionsplan
Ab Mai erfolgt ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzlernen gemäß dem folgenden Corona Reaktionsplan.
Ab Mai erfolgt ein Wechsel zwischen Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Distanzlernen gemäß dem folgenden Corona Reaktionsplan.
Die Ferientermine in Schleswig-Holstein werden durch die "Landesverordnung über Ferientermine" geregelt.
Hinweis: *!* Die Termine für Berufliche Schulen können durch Beschluss der Schulgremien (Schülervertretung, Elternvertretung, Lehrervertretung) und der regionalen Partner von den offiziellen Ferienterminen abweichen.
Für das Schuljahr 2022/23 |
||||
Ferien |
erster Ferientag |
letzter Ferientag |
Werktage |
|
Sommer |
Mo. 04.07.2022 |
Sa. 13.08.2022 |
36 |
|
Herbst |
Mo. 10.10.2022 |
Fr. 21.10.2022 |
11 |
|
Weihnachten |
Fr. 23.12.2022 |
Sa. 07.01.2023 |
11 |
|
Frühjahr/Ostern |
Fr. 07.04.2023 *!* |
Sa. 22.04.2023 |
13 (-1) |
|
Himmelfahrt |
Fr. 19.05.2023 |
Sa. 20.05.2023 |
2 |
|
bewegliche Ferientage |
15. Mai 2023 | 17. Mai. 2023 |
2 (+1) |
|
Gesamt |
75 |
Für das Schuljahr 2023/24 |
||||
Ferien |
erster Ferientag |
letzter Ferientag |
Werktage |
|
Sommer |
Mo. 17.07.2023 |
Sa. 26.08.2023 |
36 |
|
Herbst |
Mo. 16.10.2023 |
Fr. 27.10.2023 |
11 |
|
Weihnachten |
Mi. 27.12.2023 |
Sa. 06.01.2024 |
9 |
|
Frühjahr/Ostern |
Di. 02.04.2024 |
Fr. 19.04.2024 |
16 |
|
Himmelfahrt |
Fr. 10.05.2024 |
Sa. 11.05.2024 |
2 |
|
bewegliche Ferientage |
1 |
|||
Gesamt |
75 |
§ 1
(1) Die Ferien an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt:
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 22.07.2024 | 31.08.2024 |
Herbst | 21.10.2024 | 01.11.2024 |
Weihnachten | 19.12.2024 | 07.01.2024 |
Frühjahr/Ostern | 11.04.2025 | 25.04.2025 |
Himmelfahrt | 30.05.2025 | |
bewegliche Ferientage 3 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 28.07.2025 | 06.09.2025 |
Herbst | 20.10.2025 | 30.10.2025 |
Weihnachten | 19.12.2025 | 06.01.2026 |
Frühjahr/Ostern | 26.03.2026 | 10.04.2026 |
Himmelfahrt | 15.05.2026 | |
bewegliche Ferientage 3 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 04.07.2026 | 15.08.2026 |
Herbst | 12.10.2026 | 24.10.2026 |
Weihnachten | 21.12.2026 | 06.01.2027 |
Frühjahr/Ostern | 30.03.2027 | 10.04.2027 |
Himmelfahrt | 07.05.2027 | |
bewegliche Ferientage 2 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 03.07.2027 | 14.08.2027 |
Herbst | 11.10.2027 | 23.10.2027 |
Weihnachten | 23.12.2027 | 08.01.2028 |
Frühjahr/Ostern | 03.04.2028 | 15.04.2028 |
Himmelfahrt | 26.05.2028 | |
bewegliche Ferientage 1 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 24.06.2028 | 04.08.2028 |
Herbst | 16.10.2028 | 30.10.2028 |
Weihnachten | 21.12.2028 | 05.01.2029 |
Frühjahr/Ostern | 23.03.2029 | 06.04.2029 |
Himmelfahrt | 11.05.2029 | |
bewegliche Ferientage 3 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 23.06.2029 | 03.08.2029 |
Herbst | 08.10.2029 | 19.10.2029 |
Weihnachten | 21.12.2029 | 08.01.2030 |
Frühjahr/Ostern | 08.04.2030 | 20.04.2030 |
Himmelfahrt | 31.05.2030 | |
bewegliche Ferientage 3 |
Ferien | erster Ferientag | letzter Ferientag |
---|---|---|
Sommer * | 08.07.2030 | 17.08.2030 |
Herbst | 14.10.2030 | 25.10.2030 |
Weihnachten | 2012.2030 | 06.01.2031 |
Frühjahr/Ostern | 28.03.2031 | 10.04.2031 |
Himmelfahrt | 23.05.2031 | |
bewegliche Ferientage 3 |
*Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher, die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher.
(2) Für berufsbildende Schulen und die Landesförderzentren mit Internat können durch Beschluss der Schulkonferenz die Ferien abweichend festgelegt werden; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Mindestdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf.
genaueres unter : https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/ferientermine/ferientermine_node.html
In der folgenden Übersicht können Sie unsere allgemeinen Unterrichts- und Pausenzeiten, als pdf-Datei herunterladen.
In Verbindung mit den Unterrichtszeiten wurden auch die Fahrpläne mit den öffentlichen Beförderungsunternehmen abgestimmt, so dass alle - Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte - pünktlich zum Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr am Westring 444 / Ecke Rankestraße ankommen.
Auch mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 versorgen wir Sie auf dieser Seite mit aktuellen Informationen zur Stunden- und Vertretungsplanung.
Suchen Sie sich Ihre Klasse heraus und informieren Sie sich, welches Fach Sie in welcher Stunde in welchem Raum haben. Benutzername und Passwort sind hierfür nicht notwendig. Die Namen bzw. Kürzel der Lehrkräfte erscheinen zur Wahrung des Datenschutzes nicht im WebUntis-Stundenplan. Bitte achten Sie darauf, das korrekte Datum anzuklicken. Außerdem beachten Sie bitte das Aktualisierungsdatum nebst Uhrzeit des letzten Datenexportes aus Untis heraus, da Vertretungsplanung ein sich stetig wandelnder Prozess ist.
Stundenplansoftware WebUntis
Die Apps gibt es hier. Wir übernehmen keine Haftung für externe Inhalte.
In unserer schönen Mensa gibt es täglich drei Gerichte zur Auswahl. Außerdem werden wechselnde Suppen angeboten. Im Foyer gibt es zusätzlich eine Snackbar mit kleinen Leckereien.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hygieneregeln des Mensabetreibers.
Für Schüler/innen des RBZ Wirtschaft . Kiel, die einen gültigen Schülerausweis vorlegen können, wird das Essen bezuschusst. Seit dem 21.10.2019 kostet jedes Menü 3,20 €. Die aktuellen Gerichte finden Sie im Menüplan.
Guten Appetit!
Wir freuen uns, Ihnen am RBZ Wirtschaft in Kiel ein modernes und schnelles Zahlungssystem für die Mensa anbieten zu können. Mit den kontaktlosen Zahlungskarten haben Sie die Möglichkeit, in der Mensa an den Kassen und Kaffeeautomaten sowie an den Verpflegungs- und Getränkeautomaten in der Eingangshalle zu bezahlen.
Sie bekommen die Zahlungskarten am Aufwerter in der Eingangshalle gegen einen Pfandbetrag von 5,00 EUR. Sie haben dann die Möglichkeit, diese Karte mit einem Guthaben von bis zu 30 EUR aufzuladen. Mit der aufgeladenen Karte können Sie anschließend in der Mensa bezahlen. Das Guthaben können Sie mit 5-, 10- oder 20-EUR-Scheinen aufladen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Zahlungskarten direkt mit der Giro-Karte (EC-Karte) aufzuladen.
Möchten Sie sich Ihr Restguthaben und das Kartenpfand zurückzahlen lassen, so können Sie dies auch am Aufwerter in der Eingangshalle tun.
Behandeln Sie die Zahlungskarte wie Bargeld und knicken oder lochen Sie die Zahlungskarte nicht. Bei Kartenverlust oder Beschädigung besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Guthabens sowie der Pfandgebühr.
Informationen des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur:
https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren:
Informationen der Stadt Kiel zum Coronavirus:
Informationen zu den Kammerprüfungen:
https://www.ihk-schleswig-holstein.de/ Bitte Informationen bei den Kammern direkt erfragen.
Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Hinweise des Auswärtigen Amtes zum Thema Coronavirus:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762
Hinweise des Robert Koch Instituts zum Thema Coronavirus:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Häufig gestellte Fragen zum Thema Coronavirus:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Weltgesundheitsorganisation:
Infektionsschutzgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/