Ausbildungsinhalte

Während der Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

  • wie man den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestaltet
  • wie man Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch einsetzt
  • wie bürowirtschaftliche Abläufe aussehen
  • wie man Texte in die Textverarbeitung eingibt, abruft und bearbeitet
  • wie man mit der Tabellenkalkulation arbeitet
  • wie man Informations- und Kommunikationssysteme sicher nutzt
  • wie kaufmännisches Rechnen durchgeführt wird
  • wie man im bereichsbezogenen Rechnungswesen Belege erstellt, prüft und bearbeitet
  • wie die bereichsbezogene Personalverwaltung im Rahmen des Personalwesens aussieht
  • wie man Arbeiten im Zusammenhang mit personellen Veränderungen durchführt
  • wie man im Büro kommuniziert und Bürokoordination durchführt
  • wie man bereichsbezogene Organisationsaufgaben durchführt
  • wie der Materialbestand erfasst und kontrolliert wird
  • wie man Fachauskünfte erteilt

Hinweis:

Die Ausbildungsinhalte der Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderung werden aus den Inhalten entsprechender anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt (Rechtsgrundlagen: § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42m Handwerksordnung).

Darüber hinaus wird den Auszubildenden u.a. vermittelt:

  • wie Ausbildungs- und Arbeitsverträge gestaltet sind
  • welche Rechte und Pflichten man hat, wenn man in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht
  • wie der Ausbildungsbetrieb aufgebaut ist und welche Aufgaben er hat
  • welche Maßnahmen für Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung es gibt
  • wie die Arbeitsabläufe und Informationswege des Ausbildungsbetriebes aussehen

Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, z.B. über:

  • Schriftverkehr
  • Informationsverarbeitung
  • bürowirtschaftliche Geschäfts- und Leistungsprozesse

Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden im Unterricht mit Fächern wie Fachbezogenes Rechnen, Fachkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde.

Grundlage:

Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker für Bürokommunikation/Fachpraktikerin für Bürokommunikation gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO

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